KINDERHOSPIZARBEIT

Sie pflegen ein Kind mit einer lebensverkürzenden Diagnose?

Wir begleiten die gesamte Familie: Das kranke Kind, Geschwister, Eltern – bis hin zu Großeltern und Freunden.

Wir begleiten über den gesamten Zeitraum:

Ab der Diagnose und über den Tod hinaus.

Wir schenken Zeit:

Und damit Momente der Sicherheit, Geborgenheit, Normalität.

Wir sind da für das erkrankte Kind und für seine Geschwister:

In Gesprächen, in Spielen, bei (noch möglichen) Aktivitäten, bei Fragen, in der Stille und in der Trauer.

Wir sind da für die Erwachsenen:

Für Informationen und Vermittlungen, zur Entlastung vom Alltag, damit sie sich von den physischen Anstrengungen der Pflege und den psychischen Belastungen erholen können.

Wir begleiten immer zu zweit:

Damit wir die vielfältigen Anforderungen über einen langen Zeitraum zuverlässig leisten können.

Wir kooperieren:

Mit den Hospizvereinen der Region Süd-Ost-Niedersachsen in Verbindung mit dem stationären Kinderhospiz Mitteldeutschland Nordhausen e.V.

„Ich schätze die Arbeit des Hospizvereins, weil die Ehrenamtlichen schwerstkranken Menschen eine letzte Lebensphase ermöglichen, die geprägt ist von Geborgenheit. Für die Kranken und ihre Angehörigen sind sie eine große Hilfe, um in Würde und Liebe Abschied nehmen zu können.
Christiana Steinbrügge (Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel)

Info:

Kinder und Jugendliche mit einer lebensverkürzenden Erkrankung können bis zu 28 Tage im Jahr zusammen mit ihrer Familie in einem stationären Kinderhospiz zu Gast sein. Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung.

Erklärfilm: Hospizarbeit und Palliativversorgung
für Kinder und Jugendliche

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Mehr Informationen

Service

Spenden

Jede Spende ist uns wichtig

Hospizarbeit beruht auf bürgerschaftlichem Engagement. Nur für einen Teil unserer Leistungen gibt es öffentliche Zuschüsse. So müssen die Angebote zur Trauerbegleitung ausschließlich aus Spenden finanziert werden. Und die Betriebskosten des Hospizes werden nur zu maximal 95 % von den Kranken- und Pflegekassen refinanziert.

Unsere Spendenkonten

Hospizverein Wolfenbüttel

IBAN: DE 16 2505 0000 0151 8233 33 

BIC: NOLADE2HXXX 

Braunschweigische Landessparkasse

Hospiz im Gutspark

IBAN: DE57 2505 0000 0202 0984 71

BIC: NOLADE2HXXX

Braunschweigische Landessparkasse

MITGLIED WERDEN

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein unterstützen.

Wie kann ich Mitglied werden?

Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und schicken sie uns mit Ihrer Unterschrift an:

info@hospizzentrum-wf.de oder postalisch an

HospizZentrum Wolfenbüttel
Am Gute 2
38300 Wolfenbüttel

Beachten Sie auch unsere Satzung.

Alle natürlichen (volljährigen) und juristischen Personen sowie Institutionen.

Der Beitrag ist frei wählbar: mindestens 40,- € im Jahr für eine Einzelmitgliedschaft, 60 € im Jahr für Partner, 100 € für Firmen und Institutionen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Ambulanter Bereich

Was heißt „Ambulanter Hospizdienst“?

Der erkrankte und sterbende Mensch wird in seiner vertrauten Umgebung begleitet. Das kann zu Hause sein oder in einer Senioreneinrichtung, aber auch während eines Krankenhausaufenthaltes.

Wer kann die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes in Anspruch nehmen?

Jeder, der von einer lebensverkürzenden Erkrankung betroffen ist, sollte möglichst bald nach der Diagnose Kontakt mit uns aufnehmen. Der Kontakt kann auch über Zugehörige, das Krankenhaus oder Pflegeheim hergestellt werden. Unser Angebot ist unabhängig von Nationalität, Religion, Weltanschauung oder Art der Erkrankung.

Sie erreichen uns unter:

Kontakt aufnehmen

Wie viel kostet die ambulante Begleitung durch den Hospizverein?

Die Leistungen sind kostenfrei.

Wie finanziert sich die ambulante Hospizarbeit?

Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter sind ehrenamtlich tätig. Eine Förderung der ambulanten Hospizarbeit durch die Krankenkassen ist nach § 39a Sozialgesetzbuch V geregelt. Darüber hinaus sind wir auf Spenden angewiesen.

Jetzt spenden

Wie verläuft der erste Kontakt?

Unsere hauptamtlichen Koordinatorinnen nehmen sich Zeit für ein ausführliches Kennenlern-Gespräch. Auf Wunsch gerne bei Ihnen vor Ort. Dabei besprechen sie gemeinsam Bedarf und Möglichkeiten für eine Begleitung. Auf dieser Grundlage organisieren die Koordinatorinnen eine Hospizbegleitung. Falls erforderlich, informieren sie über die Möglichkeit einer palliativen Versorgung und das zugehörige Netzwerk. Bei besonderer Belastung, in Konfliktsituationen und in sozialrechtlichen Fragen geben sie unterstützende Hinweise.

Wie oft kommt die Begleiterin oder der Begleiter?

Das ist eine Frage der individuellen Absprache; in der Regel ein- bis zweimal in der Woche.

Wie gestaltet sich ein Besuch durch die Begleitung?

Das ergibt sich aus den individuellen Wünschen des zu begleitenden Menschen und seiner Zugehörigen. Wir sind offen für die Sorgen und Nöte der Beteiligten. Wir gehen auf vorhandene Ressourcen ein, erfüllen letzte Wünsche und entlasten die Zugehörigen durch unsere zuverlässige Präsenz.

Wann endet eine Begleitung?

Wann es gewünscht ist. In der Regel begleiten wir bis zum Ende der Sterbephase. Auf Wunsch stehen wir auch in der Zeit danach zur Verfügung (unterstützen bei den Formalitäten, bei der Organisation der Trauerfeier…). Auch in diesem Punkt richten wir uns nach den Bedürfnissen des kranken Menschen und seiner Zugehörigen. Wenn sich die Situation verändert, ziehen wir uns in Absprache auch einmal zurück oder beenden die Begleitung.

Auch telefonische Begleitungen sind jederzeit möglich.

Wie werden die Hospizbegleiterinnen und -begleiter auf ihre Aufgabe vorbereitet?

Nach einem Auswahlverfahren werden lebenserfahrene, engagierte Menschen, die an dieser Aufgabe interessiert sind, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen. Für die Kinderhospizarbeit und die Trauerbegleitung gibt es ergänzend intensive, sorgfältige Vorbereitungen. In den Kursen geht es vor allem um Selbstreflexion, Biografiearbeit, verbale und nonverbale Kommunikation, Gesprächsführung. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision unterstützen die Hospizbegleiterinnen und -begleiter bei ihrer Tätigkeit. Selbstverständlich unterliegen sie der Schweigepflicht.

Stationärer Bereich

Welches sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz?

Manchmal werden am Lebensende die Symptome wie Schmerzen oder Atemnot so groß, dass es einer stationären Betreuung in einem Hospiz bedarf.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist der Wunsch des betroffenen Menschen selbst. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung (Notwendigkeitsbescheinigung). Sie wird vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin ausgestellt.

Die Aufnahme erfolgt bei einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung, die einer palliativ-pflegerischen und palliativ-medizinischen Versorgung und keiner Krankenhausbehandlung bedarf und die eine verbleibende Lebenszeit von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.

Notwendigkeitsbescheinigung

Wichtige Informationen für einen Aufenthalt im Hospiz

Das Hospiz im Gutspark bietet Platz für 10 Gäste, die in Einzelzimmern versorgt werden.

Mit einem ganzheitlichen Ansatz steht Ihnen ein qualifiziertes Team bestehend aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen zur Seite.

Die Besuchszeit hat keine zeitliche Einschränkung. Ein Übernachten im Zimmer ist möglich. Ein separates Besucher-Appartement steht, nach Rücksprache, zur Verfügung.

Weitere Informationen zu unserem stationären Angebot finden Sie hier.

Gibt es eine Begrenzung für die Besuchszeit im Hospiz?

Die Besuchszeit hat keine zeitliche Einschränkung. Ein Übernachten im Zimmer ist möglich. Ein separates Besucher-Appartement steht, nach Rücksprache, zur Verfügung.

Darf ich persönliche Einrichtungsgegenstände mitbringen?

Kleinmöbel und Bilder zur individuellen Einrichtung des eigenen Zimmers können nach Absprache mitgebracht werden.

Darf ich Haustiere mitbringen?

Der Besuch von Haustieren ist möglich. Sollen diese mit ins Hospiz einziehen, bedarf es einer Absprache.

Wer trägt die Kosten für den Hospizaufenthalt?

Ihr Hospizaufenthalt wird bei Bewilligung der beantragten ärztlichen Bescheinigung zur stationären Hospizaufnahme von ihrer Kranken- und Pflegeversicherung zu 95% finanziert. Die restlichen 5% werden durch Spenden getragen.     

Für unsere Gäste fallen keine Kosten an.

Wie lange kann man im Hospiz bleiben?

Es gibt keine Zeitbegrenzung. Der Aufenthalt bedarf einer hohen krankheitsbedingten Symptomlast, die eine 24h palliative Versorgung begründet. Jedoch wird bei Verbesserung und Stabilität der Gesamtsituation eine Entlassung gemeinsam geplant.

Allgemein

Ambulantes oder stationäres Hospiz – wie entscheide ich, was richtig für mich ist?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne – selbstverständlich völlig kostenlos. 
In einem Telefonat oder im persönlichen Gespräch.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter der Telefonnummer: 05331 71067-0

Was bedeutet „Hospiz“?

Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Herberge“. Im Mittelalter boten Hospize Reisenden und Pilgern Gastfreundschaft, Kranken und Hilfsbedürftigen Fürsorge. Heute steht „Hospiz“ für eine Haltung gegenüber schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Zugehörigen. Es gibt stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste.

Wie viel kosten die Angebote des Hospizvereins?

Unsere Angebote sind kostenfrei und werden unter anderem durch Spenden finanziert.

Wo bieten Sie Ihre Hilfe an?

Für unser ambulantes Angebot sind wir in der Stadt und in allen Gemeinden des Landkreises Wolfenbüttel unterwegs. Unser stationäres Angebot ist im “Hospiz im Gutspark” in Wolfenbüttel-Wendessen, Am Gute 2, 38300 Wolfenbüttel.

Was bedeutet „Palliativmedizin“ oder „Palliativpflege“?

Wenn ein Mensch nicht mehr auf eine Behandlung anspricht, die auf Heilung ausgerichtet ist, ändert sich das Therapieziel: Die Behandlung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen steht im Vordergrund. Palliativmedizin und Palliativpflege wollen körperliches und seelisches Leid lindern und so die Lebensqualität des schwerstkranken Menschen erhalten und möglichst verbessern.

Welche Rolle spielt die Hospizbegleitung in der Palliativversorgung?

Die Palliativversorgung umfasst medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Aspekte. Der Schwerpunkt der Hospizarbeit liegt auf der psychosozialen Begleitung des Menschen: Die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter schenken Zeit und geben emotionalen Beistand. Sie unterstützen bei der Auseinandersetzung mit dem Krankheitsverlauf und dem bevorstehenden Tod. In Wolfenbüttel arbeiten der ambulante Hospizdienst und das Hospiz, Ärzte, Pflegefachkräfte und Seelsorger eng zusammen.

Was heißt „AAPV“ und „SAPV“?

Die „Allgemeine ambulante Palliativversorgung“ (AAPV) und die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) haben die Aufgabe, die Lebensqualität der erkrankten Menschen in ihrer vertrauten Umgebung möglichst lange zu erhalten. Dahinter stehen Teams aus Ärzten und Pflegefachkräften. Die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ist jederzeit (24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche) erreichbar. Sie wird dann tätig, wenn die Situation fachlich und zeitlich die Möglichkeiten der „Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung“ übersteigt.

Gibt es ein Angebot für Trauernde?

Ja, wir haben ein umfassendes Trauerangebot. Alle Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Wir sind montags bis freitags für Sie erreichbar.

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