FORTBILDUNGEN
Bei Interesse an einer Fortbildung bitte das Formular „Antrag auf Übernahme von Fortbildungskosten“ (siehe: Service) ausfüllen und der Koordinatorin zur Genehmigung einreichen.
FORTBILDUNGEN
Bei Interesse an einer Fortbildung bitte das Formular „Antrag auf Übernahme von Fortbildungskosten“ (siehe: Service) ausfüllen und der Koordinatorin zur Genehmigung einreichen.
Service
Hier finden Sie verschiedene Dokumente zum Download.
Spenden
Jede Spende ist uns wichtig
Hospizarbeit beruht auf bürgerschaftlichem Engagement. Nur für einen Teil unserer Leistungen gibt es öffentliche Zuschüsse. So müssen die Angebote zur Trauerbegleitung ausschließlich aus Spenden finanziert werden. Und die Betriebskosten des Hospizes werden nur zu maximal 95 % von den Kranken- und Pflegekassen refinanziert.
Unsere Spendenkonten
Hospizverein Wolfenbüttel
IBAN: DE 16 2505 0000 0151 8233 33
BIC: NOLADE2HXXX
Braunschweigische Landessparkasse
Hospiz im Gutspark
IBAN: DE57 2505 0000 0202 0984 71
BIC: NOLADE2HXXX
Braunschweigische Landessparkasse
MITGLIED WERDEN
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein unterstützen.
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und schicken sie uns mit Ihrer Unterschrift an:
info@hospizzentrum-wf.de oder postalisch an
HospizZentrum Wolfenbüttel
Am Gute 2
38300 Wolfenbüttel
Beachten Sie auch unsere Satzung.
Alle natürlichen (volljährigen) und juristischen Personen sowie Institutionen.
Der Beitrag ist frei wählbar: mindestens 40,- € im Jahr für eine Einzelmitgliedschaft, 60 € im Jahr für Partner, 100 € für Firmen und Institutionen.
FAQ
Der erkrankte und sterbende Mensch wird in seiner vertrauten Umgebung begleitet. Das kann zu Hause sein oder in einer Senioreneinrichtung, aber auch während eines Krankenhausaufenthaltes.
Jeder, der von einer lebensverkürzenden Erkrankung betroffen ist, sollte möglichst bald nach der Diagnose Kontakt mit uns aufnehmen. Der Kontakt kann auch über Zugehörige, das Krankenhaus oder Pflegeheim hergestellt werden. Unser Angebot ist unabhängig von Nationalität, Religion, Weltanschauung oder Art der Erkrankung.
Sie erreichen uns unter:
Die Leistungen sind kostenfrei.
Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter sind ehrenamtlich tätig. Eine Förderung der ambulanten Hospizarbeit durch die Krankenkassen ist nach § 39a Sozialgesetzbuch V geregelt. Darüber hinaus sind wir auf Spenden angewiesen.
Unsere hauptamtlichen Koordinatorinnen nehmen sich Zeit für ein ausführliches Kennenlern-Gespräch. Auf Wunsch gerne bei Ihnen vor Ort. Dabei besprechen sie gemeinsam Bedarf und Möglichkeiten für eine Begleitung. Auf dieser Grundlage organisieren die Koordinatorinnen eine Hospizbegleitung. Falls erforderlich, informieren sie über die Möglichkeit einer palliativen Versorgung und das zugehörige Netzwerk. Bei besonderer Belastung, in Konfliktsituationen und in sozialrechtlichen Fragen geben sie unterstützende Hinweise.
Das ist eine Frage der individuellen Absprache; in der Regel ein- bis zweimal in der Woche.
Das ergibt sich aus den individuellen Wünschen des zu begleitenden Menschen und seiner Zugehörigen. Wir sind offen für die Sorgen und Nöte der Beteiligten. Wir gehen auf vorhandene Ressourcen ein, erfüllen letzte Wünsche und entlasten die Zugehörigen durch unsere zuverlässige Präsenz.
Wann es gewünscht ist. In der Regel begleiten wir bis zum Ende der Sterbephase. Auf Wunsch stehen wir auch in der Zeit danach zur Verfügung (unterstützen bei den Formalitäten, bei der Organisation der Trauerfeier…). Auch in diesem Punkt richten wir uns nach den Bedürfnissen des kranken Menschen und seiner Zugehörigen. Wenn sich die Situation verändert, ziehen wir uns in Absprache auch einmal zurück oder beenden die Begleitung.
Auch telefonische Begleitungen sind jederzeit möglich.
Nach einem Auswahlverfahren werden lebenserfahrene, engagierte Menschen, die an dieser Aufgabe interessiert sind, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen. Für die Kinderhospizarbeit und die Trauerbegleitung gibt es ergänzend intensive, sorgfältige Vorbereitungen. In den Kursen geht es vor allem um Selbstreflexion, Biografiearbeit, verbale und nonverbale Kommunikation, Gesprächsführung. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision unterstützen die Hospizbegleiterinnen und -begleiter bei ihrer Tätigkeit. Selbstverständlich unterliegen sie der Schweigepflicht.
Manchmal werden am Lebensende die Symptome wie Schmerzen oder Atemnot so groß, dass es einer stationären Betreuung in einem Hospiz bedarf.
Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist der Wunsch des betroffenen Menschen selbst. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung (Notwendigkeitsbescheinigung). Sie wird vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin ausgestellt.
Die Aufnahme erfolgt bei einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung, die einer palliativ-pflegerischen und palliativ-medizinischen Versorgung und keiner Krankenhausbehandlung bedarf und die eine verbleibende Lebenszeit von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
Das Hospiz im Gutspark bietet Platz für 10 Gäste, die in Einzelzimmern versorgt werden.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz steht Ihnen ein qualifiziertes Team bestehend aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen zur Seite.
Die Besuchszeit hat keine zeitliche Einschränkung. Ein Übernachten im Zimmer ist möglich. Ein separates Besucher-Appartement steht, nach Rücksprache, zur Verfügung.
Weitere Informationen zu unserem stationären Angebot finden Sie hier.
Die Besuchszeit hat keine zeitliche Einschränkung. Ein Übernachten im Zimmer ist möglich. Ein separates Besucher-Appartement steht, nach Rücksprache, zur Verfügung.
Kleinmöbel und Bilder zur individuellen Einrichtung des eigenen Zimmers können nach Absprache mitgebracht werden.
Der Besuch von Haustieren ist möglich. Sollen diese mit ins Hospiz einziehen, bedarf es einer Absprache.
Ihr Hospizaufenthalt wird bei Bewilligung der beantragten ärztlichen Bescheinigung zur stationären Hospizaufnahme von ihrer Kranken- und Pflegeversicherung zu 95% finanziert. Die restlichen 5% werden durch Spenden getragen.
Für unsere Gäste fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Zeitbegrenzung. Der Aufenthalt bedarf einer hohen krankheitsbedingten Symptomlast, die eine 24h palliative Versorgung begründet. Jedoch wird bei Verbesserung und Stabilität der Gesamtsituation eine Entlassung gemeinsam geplant.
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne – selbstverständlich völlig kostenlos.
In einem Telefonat oder im persönlichen Gespräch.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter der Telefonnummer: 05331 71067-0
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Herberge“. Im Mittelalter boten Hospize Reisenden und Pilgern Gastfreundschaft, Kranken und Hilfsbedürftigen Fürsorge. Heute steht „Hospiz“ für eine Haltung gegenüber schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Zugehörigen. Es gibt stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste.
Unsere Angebote sind kostenfrei und werden unter anderem durch Spenden finanziert.
Für unser ambulantes Angebot sind wir in der Stadt und in allen Gemeinden des Landkreises Wolfenbüttel unterwegs. Unser stationäres Angebot ist im “Hospiz im Gutspark” in Wolfenbüttel-Wendessen, Am Gute 2, 38300 Wolfenbüttel.
Wenn ein Mensch nicht mehr auf eine Behandlung anspricht, die auf Heilung ausgerichtet ist, ändert sich das Therapieziel: Die Behandlung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen steht im Vordergrund. Palliativmedizin und Palliativpflege wollen körperliches und seelisches Leid lindern und so die Lebensqualität des schwerstkranken Menschen erhalten und möglichst verbessern.
Die Palliativversorgung umfasst medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Aspekte. Der Schwerpunkt der Hospizarbeit liegt auf der psychosozialen Begleitung des Menschen: Die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter schenken Zeit und geben emotionalen Beistand. Sie unterstützen bei der Auseinandersetzung mit dem Krankheitsverlauf und dem bevorstehenden Tod. In Wolfenbüttel arbeiten der ambulante Hospizdienst und das Hospiz, Ärzte, Pflegefachkräfte und Seelsorger eng zusammen.
Die „Allgemeine ambulante Palliativversorgung“ (AAPV) und die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) haben die Aufgabe, die Lebensqualität der erkrankten Menschen in ihrer vertrauten Umgebung möglichst lange zu erhalten. Dahinter stehen Teams aus Ärzten und Pflegefachkräften. Die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ist jederzeit (24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche) erreichbar. Sie wird dann tätig, wenn die Situation fachlich und zeitlich die Möglichkeiten der „Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung“ übersteigt.
Ja, wir haben ein umfassendes Trauerangebot. Alle Informationen finden Sie hier.
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